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Wartesemester – was zählt als Wartetezeit?

Von Wahrheiten und Mythen rund um die Wartesemester, deren Anzahl für viele so entscheidend bei der Frage nach Top oder Flop in Sachen Studienplatz ist.

Was ist ein Wartesemester?

– Kurz: Ein Halbjahr, in dem nicht studiert wird. Um dies genauer auszuführen, bitte weiterlesen! 😉

Ab wann beginnt die Rechnung für Wartesemester?

– Nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung, als Abitur oder Matura besser bekannt, beginnt die Zählung.

Wann wird nicht gezählt?

– Man darf an keiner deutschen (Fach-)Hochschule immatrikuliert sein, wenn man Wartezeit sammeln möchte. Das ist wichtig, da dies einige schon einfach überlesen haben und es zu einem bösen Erwachen führte! Ein Parkstudium führt also in Deutschland nicht zu dem gewünschten Effekt! Dies ist gerade auch für Quereinsteiger zu bedenken!

Darf ich im Ausland studieren und bekomme dennoch Wartezeit angerechnet?

– Hier müsste man genau sehen, wo studiert werden soll. Im Regelfall kann man diese Frage aber mit Ja beantworten.

Muss ich mich bei der ZVS von Anfang an bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?

-Nein!

Zählt meine Ausbildung, Wehrdienst oder Zivildienst als Wartezeit?

-Ja, selbstverständlich! Zu guter Letzt möchten wir noch mit einem ganz großen Mythos ein für alle Mal aufräumen. Wenn man sich über die ZVS auf einen dort angebotenen Studienplatz bewirbt, wird die Wartezeit nicht auf den NC angerechnet! Dies denken oft viele („Jedes Semester macht den Schnitt um 0,1 besser.“). Das stimmt schlichtweg nicht. Wartezeit/Wartesemester und Numerus Clausus sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge, die nicht auf diese Weise in Verbindung stehen!

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